Im März 2024 entschied das Bezirksgericht Amsterdam aufgrund einer Klage der Organisation Fossielvrij, dass die Airline KLM (der niederländische Teil des Unternehmens Air France-KLM) ihre Kund:innen durch vage Angaben bezüglich der Nachhaltigkeit ihrer Flugreisen in die Irre geführt hat.
In Bezug auf die Mehrheit der strittigen, die Umwelt betreffenden Äusserungen entschied das Gericht, dass KLM wegen irreführender Werbung gegen das EU-Verbraucherschutzrecht verstossen hat. Dazu gehören Behauptungen, dass sich die Fluggesellschaft auf eine nachhaltigere Zukunft zubewege. Diese Aussagen seien zu vage, da nicht erklärt wurde, inwiefern das Fliegen mit KLM einen Nutzen für die Umwelt habe. Das Gericht hielt ebenfalls fest, dass KLM mit Äusserungen über die Nutzung von nachhaltigem Treibstoff sowie über die Kompensation der CO2-Emissionen eines Fluges durch das Pflanzen von Bäumen ein «zu rosiges Bild» gezeichnet hat. Da diese Massnahmen die umweltschädlichen Emissionen des Flugverkehrs nur wenig verringern können, stufte das Gericht solche Aussagen als irreführend ein.
Das Gericht hielt jedoch ebenfalls fest, dass KLM nicht vor den umweltschädlichen Auswirkungen der Flüge warnen oder bisherige Behauptungen richtigstellen muss. Wenn die Airline jedoch über ihre Pläne, Emissionen zu reduzieren berichtet, müssen diese Behauptungen ehrlich und konkret sein.
Eine Sprecherin von KLM sagte, dass die Airline die umstrittenen Äusserungen schon länger nicht mehr in ihrer Kommunikation verwendet habe. Ausserdem begrüsse die Fluggesellschaft, dass das Gericht die Vorschriften bezüglich der Transparenz in der Kommunikation mit ihren Kunden konkretisiert hätte, ohne ihnen eine Schadenersatzzahlung aufzuerlegen.
Obwohl sie diesen Entscheid als historischen Sieg bezeichneten, erklärten die Kläger:innen, dass der Kampf gegen Greenwashing schwierig sei, da oft verschiedene Kampagnen parallel im Gang seien. Ausserdem könne nur dagegen vorgegangen werden, wenn bereits Schaden angerichtet wurde, da die Werbungen von der Zielgruppe gesehen worden seien. Da Fälle von Greenwashing jedoch oft mediale Aufmerksamkeit geniessen, können sie abschreckend wirken und somit zu einer systemischen Veränderung beitragen.
Auch in der Schweiz gab es bereits Verfahren wegen Greenwashing: Insbesondere hiess die Schweizerische Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen die FIFA bezüglich der behaupteten Klimaneutralität der Fussballweltmeisterschaft in Qatar gut. Auch andere Beschwerden wurden gutheissen, dies beispielsweise bezüglich Heizöl bzw. Säuglingsnahrung, die als «klimaneutral» bzw. «klimapositiv» bezeichnet wurden.
Siehe für den Artikel von «The Guardian hier; für den Artikel im «Spiegel» hier; für den Artikel von «The Washington Post» hier; für die Stellungnahme von «ClientEarth» hier.
Alexandra Glarner