Der britische High Court in London hat im November 2023 entschieden, dass eine Klage von über 13’000 nigerianischen Bauern und Fischer gegen Shell vor britischen Gerichten verhandelt werden kann. Gemäss dem Urteil besteht die Möglichkeit, dass die durch Shell verursachte Umweltverschmutzung das Recht der Betroffenen auf eine saubere Umwelt unter der nigerianischen Verfassung sowie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verletzt. Deshalb darf die Sache von Gerichten nun abschliessend beurteilt werden. Shell hatte geltend gemacht, dass einige Teile der Klage zu spät vorgebracht worden seien. 

Die Klagen der betroffenen Gemeinschaften wurden bereits vor acht Jahren eingereicht. Shell bestritt daraufhin zunächst die Zuständigkeit der britischen Gerichte und argumentierte, nicht für die Handlungen ihrer nigerianischen Tochtergesellschaft, Shell Petroleum Development Company of Nigeria (SPDC), einstehen zu müssen. Diesen Einwand wies das höchste Gericht in einem Urteil von Februar 2021 ab: die Argumentation, dass die Muttergesellschaft Shell plc mit Sitz im Vereinigten Königreich für die durch ihre Tochtergesellschaft entstandene Verschmutzung verantwortlich ist, sei gut vertretbar. 

Im Hauptverfahren bestreitet Shell, dass ein Anspruch der KlägerInnen auf Entschädigung bestehe. Das Unternehmen sagt, dass ihre nigerianische Tochtergesellschaft alle auf eine ihrer Anlagen zurückzuführenden Ausflüsse von Öl behoben und die betroffenen Parteien adäquat entschädigt habe. Zudem hätten es die KlägerInnen – trotz der diesbezüglichen Aufforderung des Gerichts – versäumt, die ihrer Klage zu Grunde liegende Ölverschmutzung genau zu identifizieren. Ausserdem werde Öl von ihren Anlagen gestohlen, worin eine der Hauptursachen für die geltend gemachte Verschmutzung liege. Shell sei nicht für diese kriminellen Tätigkeiten von Drittpersonen verantwortlich. Demgegenüber behaupten die Vertreter der KlägerInnen, Shell lasse das Nigerdelta chronisch verschmutzt zurück und habe den betroffenen Gemeinden keine Abhilfe oder Entschädigung angeboten. Ausserdem habe die Gesellschaft wiederholt versucht, das Verfahren hinauszuzögern bzw. an technischen Details scheitern zu lassen. 

Nach dem neusten Urteil kann die Klage nun von den Gerichten weiterbehandelt werden. Erste Anhörungen wurden im Dezember 2023 durchgeführt, die Hauptverhandlung wird 2024 erwartet.

Für weitere Informationen zu diesem Entscheid siehe: 

https://www.leighday.co.uk/news/news/2023-news/high-court-rules-nigerian-communities-can-bring-landmark-human-rights-claims-against-shell-for-oil-pollution/ (mit Link zum Entscheid)

https://www.theguardian.com/business/2023/nov/23/shell-to-face-human-rights-claims-uk-over-chronic-oil-spills-niger-delta

https://www.bloomberg.com/news/articles/2023-11-23/shell-set-to-face-uk-trial-over-devastating-nigerian-oil-spills

https://www.leighday.co.uk/news/news/2023-news/shell-seeks-to-delay-nigeria-pollution-claim-by-13-000-villagers-for-another-two-years/