Gericht in Den Haag bestätigt Werbeverbot für klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen

In der Stadt Den Haag in den Niederlanden trat am 1. Januar 2025 ein umfassendes Verbot für die Werbung von Produkten und Dienstleistungen, die mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden sind, in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes sind Werbungen für Flugreisen, Kreuzfahrten und Autos mit Verbrennungsmotoren sowie Energieverträge mit Strom aus Kohle und Gas auf öffentlichen Werbeflächen wie bspw. an Bushaltestellen untersagt. Das Verbot wird mit Verwarnungen sowie – bei wiederholtem Verstoss – mit Bussen durchgesetzt. Den Haag ist weltweit die erste Stadt mit einem derart weitreichenden Werbeverbot im Bereich fossiler Produkte und Dienstleistungen.

Gegen dieses Werbeverbot strengten der Verband der Reiseveranstalter ANVR sowie der Reiseveranstalter TUI einen Prozess an. Sie argumentierten, dass es die Meinungsfreiheit, die Rechtsgleichheit, die Wirtschaftsfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletze sowie gegen EU-Recht verstosse. Entgegen dieser Argumentation bestätigte das zuständige Gericht in Den Haag am 25. April 2025 die Rechtmässigkeit des Werbeverbots mit der Begründung, dass die gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Reiseveranstalter überwiegen und somit verhältnismässig seien. Zudem sei die Stadt dazu befugt, ein solches Verbot mit dem Zweck des Klimaschutzes sowie dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu erlassen. 

Das Urteil wurde von Klimaschützer:innen wie Jonathan White, einem Anwalt der Umweltrechtsorganisation ClientEarth, begrüsst: das Verbot der Werbung für ein schädliches Produkt sei ein entscheidender Schritt zur Verringerung seines Konsums, wie die letzten Jahrzehnte in Bezug auf Tabakprodukte gezeigt hätten. Zudem seien – genau wie das Verbot für die Werbung von Tabakprodukten – auch Werbebeschränkungen für fossile Brennstoffe mit dem EU-Recht vereinbar, da die Bekämpfung der Klimakrise klarerweise im öffentlichen Interesse liege. 

Auch der UNO-Generalsekretär António Guterres hat sich bereits zu solchen Werbeverboten geäussert: Am Weltumwelttag im Juni letzten Jahres forderte er die Staaten in einer Rede dazu auf, ein Werbeverbot für Produkte und Dienstleistungen, die hohe Treibhausgasemissionen verursachen, zu erlassen. Auch Medien- und Technologieunternehmen sollten keine solchen Produkte und Dienstleistungen mehr bewerben. Viele Akteure der Erdöl-, Gas und Kohleindustrien hätten durch grosse Werbekampagnen Greenwashing betrieben. 

Ähnliche Regelungen wurden in Kanada und Irland sowie auf lokaler Ebene in Amsterdam und Edinburgh angestrebt. In Frankreich besteht seit 2022 ein Gesetz, welches die Werbung von solchen Produkten und Services beschränkt, diese gehen jedoch weniger weit als das oben beschriebene Werbeverbot. Die bestehenden Regelungen könnten andere lokale und regionale Behörden zu ähnlichen Gesetzen ermutigen. 

Das Urteil finden Sie hier. Für weitere Informationen zum Gesetz vgl. hier und hier. Siehe für weitere Informationen zum Urteil hier.

Wir haben zudem bereits mehrmals über Fälle von Greenwashing berichtet: vgl. bspw. hier (Blackrock), hier (FIFA) und hier (KLM).  

Alexandra Glarner